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Im Gesetz zur Änderung des Arzneimittelgesetzes heißt es, dass Ärztebesucher die Bezeichung Pharmaberater erhalten und bestimmte Sachkenntnisse besitzen müssen. Diese Sachkenntnisse besitzen durch ihre Ausbildung:
Das heißt, der Bundesminister wird ermächtig, im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Wirtschaft und dem Bundesminister für Bildung und Wissenschaft durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates eine Berufsausbildung oder berufliche Fortbildung als ausreichend anzuerkennen, die mindestens einer der Ausbildung in Nr. 2 genannten Personen gleichwertig ist. Bei dieser Ausbildung handelt es sich um die Ausbildung zum GEPRÜFTEN PHARMAREFERENTEN IHK. Somit können neben den in Punkt 1 und 2 genannten Personen auch die Personen Pharmaberater werden, die einen entsprechenden Fortbildungslehrgang absolvieren, der mit einer Prüfung vor der IHK endet. Wir sind nach AZWV und SGB III zertifiziert. Eine Förderung durch die Agentur für Arbeit oder Meister-BAföG ist bei entsprechenden Voraussetzungen möglich. Sie können unter folgenden Standorten wählen: Bremen – Berlin – Hamburg - Köln – Leipzig – Mannheim - Nürnberg Beachten Sie bitte unsere Präsentationstermine auf der Seite Infoabend! |




