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Zum Fortbildungslehrgang wird zugelassen, wer... „...durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten (berufliche Handlungsfähigkeiten) erworben zu haben, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen“ (§ 2, Abs. 3, Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Pharmareferent/Geprüfte Pharmareferentin vom 26.06.2007).
Diese sehr allgemein gehaltene Zulassungsvoraussetzung gibt den Industrie- und Handelskammern einen großen Ermessungsspielraum bei der Zulassung zur Prüfung.
Damit kommen z.B. Personen mit einer abgeschlossenen Ausbildung als Kaufmann, Biologie- oder Chemielaborant, Arzt- oder Zahnarzthelferin, Apothekenhelfer, Drogist etc. in Frage. Aber auch Damen und Herren ohne abgeschlossene Ausbildung können unter Umständen eine Prüfungszulassung erhalten, wenn sie einschlägige Berufserfahrung vorzuweisen haben. Im Zweifelsfalle beraten wir Sie gern. Wir leiten Ihre Unterlagen für das Zulassungsverfahren an die Industrie- und Handelskammer weiter. Wir sind nach AZWV und SGB III zertifiziert. Eine Förderung durch die Agentur für Arbeit oder Meister-BAföG ist bei entsprechenden Voraussetzungen möglich. Sie können unter folgenden Standorten wählen: Bremen – Berlin – Hamburg - Köln – Leipzig – Mannheim - Nürnberg Beachten Sie bitte unsere Präsentationstermine auf der Seite Infoabend! |




