Startseite
Willkommen arrow Pharmareferent/in IHK arrow Zulassung

Willkommen
Pharmareferent/in IHK
Pharmareferent
Aufgaben
Anforderungen
Zulassung
Schulungsinhalt
Prüfung IHK
Infoabend
Allgemeines
Klinischer Monitor
Stellenangebote
Suche
Standorte
Anfahrt
Impressum
Kontakt


Koorperationspartner der
Koorperationspartner der Handelskammer Bremen



Zulassung Drucken E-Mail

 

 

Zum Fortbildungslehrgang wird zugelassen, wer...

„...durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten (berufliche Handlungsfähigkeiten) erworben zu haben, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen“ (§ 2, Abs. 3, Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Pharmareferent/Geprüfte Pharmareferentin vom 26.06.2007).

 

Diese sehr allgemein gehaltene Zulassungsvoraussetzung gibt den Industrie- und Handelskammern einen großen Ermessungsspielraum bei der Zulassung zur Prüfung.

 

Damit kommen z.B. Personen mit einer abgeschlossenen Ausbildung als Kaufmann, Biologie- oder Chemielaborant, Arzt- oder Zahnarzthelferin, Apothekenhelfer, Drogist etc. in Frage. Aber auch Damen und Herren ohne abgeschlossene Ausbildung können unter Umständen eine Prüfungszulassung erhalten, wenn sie einschlägige Berufserfahrung vorzuweisen haben.

Im Zweifelsfalle beraten wir Sie gern.

Wir leiten Ihre Unterlagen für das Zulassungsverfahren an die Industrie- und Handelskammer weiter.

Wir sind nach AZWV und SGB III zertifiziert. Eine Förderung durch die Agentur für Arbeit oder Meister-BAföG ist bei entsprechenden Voraussetzungen möglich.

Sie können unter folgenden Standorten wählen:

Bremen – Berlin – Hamburg -

Köln – Leipzig – Mannheim - Nürnberg

Beachten Sie bitte unsere Präsentationstermine auf der Seite Infoabend!